logo
Suche:

Gemeindewerke Cadolzburg

Individuelle Netzentgelte nach §19 Abs.2 S.1 StromNEV

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach §19 Abs. 2 Satz 2
der Stromnetzentgeltverordnung ein Sondergelt für die Netznutzung beantragen.

Hochlast Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2012

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden
der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen
Stand Sept. 2011 folgende Hochlastzeitfenster

  Frühling
Mrz. - Mai
Sommer
Jun.-Aug.
Herbst
Sept.-Nov.
Winter
Dez.-Febr.
Netzebene der
Entnahmestelle
Uhrzeit
von-bis
Uhrzeit
von-bis
Uhrzeit
von-bis
Uhrzeit
von-bis
Mittelspannung - - - 08:00-12:30
17:00-17:30
Umspg.MS/NS - - - 16:45-19:30
Niederspannung 19:00-19:30     16:45-20:15

 
Zur inanspruchnahme des Sonderentgeltes müssen weiterführende
Bedingungen erfüllt sein.
Diese orientieren sich ebenfalls am Leitfaden der Bundesnetzagentur.